B-Plan Nr. V/16 – Unser Wohngebiet ist geschützt
Die Begründung zum Bebauungsplan V/16, der unser Neubaugebiet definiert, stellt unter Abschnitt 7.6.1 „Schutzgut Mensch und Gesundheit" ausdrücklich fest:
„Im Zusammenhang mit der Planung sind für den Menschen potentielle Auswirkungen durch Lärm und sonstige Immissionen von Bedeutung. Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes ist es erforderlich, dass an der schutzbedürftigen Bebauung im Einwirkungsbereich des Plangebiets in Zukunft keine unzulässigen Geruchs-, Staub- oder Geräuschimmissionen auftreten."
Viele von uns haben beim Kauf ihrer Immobilie genau auf diesen Schutz vertraut. Dieser Passus ist bindend und muss bei jeder nachfolgenden Planung berücksichtigt werden.
TA Lärm – Grenzwerte, die nicht eingehalten werden können
Die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) ist eine bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift. Sie regelt unter Punkt 6.1 die Immissionsrichtwerte:
55 dB(A)
Taggrenzwert (WA)
40 dB(A)
Nachtgrenzwert (WA)
100 dB(A)
Diesel-Generator (in 7 m)
Der Schall von Dieselgeneratoren nimmt mit doppelter Entfernung um 3 dB ab. Ausgehend von 100 dB(A) in 7 m ergibt sich:
- In 14 m: 97 dB(A)
- In 112 m: 88 dB(A)
- In 448 m: 82 dB(A)
- In ca. 1 km: 79 dB(A)
Der gesetzliche Nachtgrenzwert von 40 dB(A) kann selbst in mehreren Kilometern Entfernung nicht unterschritten werden. Die TA Lärm kann in unserem Fall nachweislich nicht eingehalten werden.
Flächennutzungsplan – Landwirtschaftliche Fläche
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Geesthacht sind die vorgesehenen Flächen als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Nördlich davon befindet sich ein als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) gekennzeichnetes Schutzgebiet.
Eine Umwidmung zur Gewerbefläche ist keine Kleinigkeit – und nach aktuellem Recht nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit möglich.
BVerwG-Urteil 4 C 6.21 – Umweltverbände können klagen
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 4 C 6.21) erlaubt anerkannten Umweltverbänden wie dem NABU, gegen Kommunen zu klagen, wenn diese sogenannte Zielabweichungen im Flächennutzungsplan vornehmen – also eine Umwidmung ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit oder der Verbände durchführen.
Da die geplante Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, kann die Stadt Geesthacht diese nicht ohne weiteres in eine Gewerbefläche umwidmen – ohne öffentliche Beteiligung und ohne Risiko einer Klage durch Umweltverbände.
Wirtschaftliche Bilanz für Geesthacht
Die versprochenen wirtschaftlichen Vorteile eines Rechenzentrums sind bei näherer Betrachtung gering:
Arbeitsplätze
- Nur 50–100 Dauerarbeitsplätze auf 120.000 qm
- Hochspezialisierte Fachkräfte, die nicht lokal rekrutiert werden können
- Keine Ausbildungsplätze
- Kein Publikumsverkehr – kein Nutzen für Gastronomie, Hotels oder lokalen Handel
Aufträge für lokale Firmen
- Betreiber haben feste Lieferantenkreise mit überregionalen Spezialfirmen
- Lokale Unternehmen verfügen nicht über das nötige Know-how und die Kapazitäten
- Nahezu keine Wertschöpfung für ortsansässige Betriebe
Gewerbesteuer
Nach §§ 28 ff. GewStG wird die Gewerbesteuer nach den vor Ort gezahlten Arbeitslöhnen aufgeteilt. Durch wenige Arbeitsplätze vor Ort und massive Abschreibungen auf Hardware kann die Gewerbesteuerlast für den Investor nahezu auf Null reduziert werden.
Das Ungleichgewicht
Betreiber von Rechenzentren verfügen über erhebliche Ressourcen: erfahrene Juristen, spezialisierte Lobbybüros und finanzielle Mittel, die weit über die Möglichkeiten einer Gemeinde hinausgehen. Angedrohte Schadensersatzforderungen können dazu führen, dass Kommunen nachgeben – auch wenn die inhaltlichen Argumente auf unserer Seite sind.