Fakten & Rechtliche Grundlagen

Warum dieser Standort aus rechtlicher, planerischer und wirtschaftlicher Sicht nicht geeignet ist – und was die Rechtslage dazu sagt.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf Rechenzentren mit einer IT-Leistung von ca. 100 MW – eine GrĂ¶ĂŸenordnung, die bei vergleichbaren Projekten dieser Art typischerweise genannt wird. Die genauen PlĂ€ne des Investors sind uns nicht bekannt. Alle Aussagen beruhen auf öffentlich zugĂ€nglichen Quellen, technischen Richtwerten und Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen. Wir erheben keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit und passen unsere Informationen an, sobald uns offizielle Planungsunterlagen vorliegen.

B-Plan Nr. V/16 – Unser Wohngebiet ist geschĂŒtzt

Die BegrĂŒndung zum Bebauungsplan V/16, der unser Neubaugebiet definiert, stellt unter Abschnitt 7.6.1 „Schutzgut Mensch und Gesundheit" ausdrĂŒcklich fest:

„Im Zusammenhang mit der Planung sind fĂŒr den Menschen potentielle Auswirkungen durch LĂ€rm und sonstige Immissionen von Bedeutung. Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes ist es erforderlich, dass an der schutzbedĂŒrftigen Bebauung im Einwirkungsbereich des Plangebiets in Zukunft keine unzulĂ€ssigen Geruchs-, Staub- oder GerĂ€uschimmissionen auftreten."

Viele von uns haben beim Kauf ihrer Immobilie genau auf diesen Schutz vertraut. Dieser Passus ist bindend und muss bei jeder nachfolgenden Planung berĂŒcksichtigt werden.

TA LĂ€rm – Grenzwerte, die kaum einzuhalten sind

Die Technische Anleitung LĂ€rm (TA LĂ€rm) ist eine bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift. Sie regelt unter Punkt 6.1 die Immissionsrichtwerte:

55 dB(A)
Taggrenzwert (WA)
40 dB(A)
Nachtgrenzwert (WA)
100 dB(A)
Diesel-Generator (in 7 m)

Bei einem 100-MW-Rechenzentrum können 40–100 Dieselgeneratoren zum Einsatz kommen — vergleichbare Anlagen dieser GrĂ¶ĂŸe betreiben in der Praxis bis zu 93 Generatoren. Diese sind in der Regel entlang der GebĂ€udewĂ€nde aufgestellt. Je nach Anordnung verhĂ€lt sich die Gesamtanlage physikalisch unterschiedlich: Ein einzelner Generator ist eine Punktquelle (−6 dB pro Verdopplung), eine Reihe von Generatoren entlang einer langen Wand kann sich im Nahbereich wie eine Linienquelle verhalten (−3 dB pro Verdopplung). Ausgehend von 100 dB(A) in 7 m:

Punktquelle · Fernfeld (−6 dB)

Entfernung Pegel
7 m100 dB(A)
14 m94 dB(A)
112 m76 dB(A)
448 m64 dB(A)
~1 km~57 dB(A) ↑

⚠ ĂŒber Tagesgrenzwert (55 dB)

Linienquelle · Nahfeld (−3 dB)

Entfernung Pegel
7 m100 dB(A)
14 m97 dB(A)
112 m88 dB(A)
448 m82 dB(A)
~1 km~79 dB(A) ↑

⚠ weit ĂŒber Tagesgrenzwert (55 dB)

Der gesetzliche Nachtgrenzwert von 40 dB(A) wird bei einem Dieselgenerator dieser StĂ€rke selbst in mehreren Kilometern Entfernung theoretisch nicht unterschritten. Bei Anlagen dieser GrĂ¶ĂŸe sind die gesetzlichen Grenzwerte kaum einzuhalten.

FlĂ€chennutzungsplan – Landwirtschaftliche FlĂ€che

Im aktuellen FlĂ€chennutzungsplan der Stadt Geesthacht sind die vorgesehenen FlĂ€chen als landwirtschaftliche FlĂ€chen ausgewiesen. Nördlich davon befindet sich ein als geschĂŒtzter Landschaftsbestandteil (LB) gekennzeichnetes Schutzgebiet.

Eine Umwidmung zur GewerbeflĂ€che ist keine Kleinigkeit – und nach aktuellem Recht nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit möglich.

BVerwG-Urteil 4 C 6.21 – UmweltverbĂ€nde können klagen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 4 C 6.21) erlaubt anerkannten UmweltverbĂ€nden wie dem NABU, gegen Kommunen zu klagen, wenn diese sogenannte Zielabweichungen im FlĂ€chennutzungsplan vornehmen – also eine Umwidmung ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit oder der VerbĂ€nde durchfĂŒhren.

Da die geplante FlĂ€che aktuell als landwirtschaftliche FlĂ€che ausgewiesen ist, kann die Stadt Geesthacht diese nicht ohne weiteres in eine GewerbeflĂ€che umwidmen – ohne öffentliche Beteiligung und ohne Risiko einer Klage durch UmweltverbĂ€nde.

Wirtschaftliche Bilanz fĂŒr Geesthacht

Die versprochenen wirtschaftlichen Vorteile eines Rechenzentrums sind bei nÀherer Betrachtung gering:

ArbeitsplÀtze

  • Nur 50–100 DauerarbeitsplĂ€tze auf 120.000 qm
  • Hochspezialisierte FachkrĂ€fte, die nicht lokal rekrutiert werden können
  • Keine AusbildungsplĂ€tze
  • Kein Publikumsverkehr – kein Nutzen fĂŒr Gastronomie, Hotels oder lokalen Handel

AuftrĂ€ge fĂŒr lokale Firmen

  • Betreiber haben feste Lieferantenkreise mit ĂŒberregionalen Spezialfirmen
  • Nahezu keine Wertschöpfung fĂŒr ortsansĂ€ssige Betriebe

Gewerbesteuer

Die Investoren selbst schĂ€tzen das jĂ€hrliche Gewerbesteueraufkommen auf 1,25–1,5 Mio. € (Quelle: Hamburger Abendblatt/BGZ, 28. Oktober 2025) — doch nach §§ 28 ff. GewStG wird die Gewerbesteuer nach den vor Ort gezahlten Arbeitslöhnen aufgeteilt. Durch wenige ArbeitsplĂ€tze vor Ort und massive Abschreibungen auf Hardware erhĂ€lt Geesthacht davon nur einen Bruchteil.

Das Ungleichgewicht

Betreiber von Rechenzentren verfĂŒgen ĂŒber erhebliche Ressourcen: erfahrene Juristen, spezialisierte LobbybĂŒros und finanzielle Mittel, die weit ĂŒber die Möglichkeiten einer Gemeinde hinausgehen. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Verfahren zeigen, dass gut ausgestattete Investoren juristischen Druck als Mittel einsetzen – das sollte bei der kommunalen AbwĂ€gung berĂŒcksichtigt werden.

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